Details zu Förderung PV veröffentlicht

PV Anlage

Mit 14.03.2024 wurde die EAG-Verordnung veröffentlicht, in der die neuen Termine für die Fördereinreichung, sowie auch die Förderhöhen für PV-Anlagen bekannt gegeben werden.

Die klassische einmalige Investitionsförderung für PV-Anlagen wird für folgende Zeitspannen geöffnet:

  • 15.04.2024 - 29.04.2024

·         12.06.2024 - 26.06.2024

·         07.10.2024 - 21.10.2024

Bei diesen Terminen werden wieder – wie in der Vergangenheit – in Kategorien die Anlagen eingestuft. Dementsprechend kann pro kWp ein Förderangebot abgegeben werden:

·         Kat. A: 195 Euro/kWp

·         Kat. B: 185 Eruo/kWp

·         Kat. C: 150 Euro/kWp

·         Kat. D: 140 Euro/kWp

Die Stromspeicher werden nur im Zusammenhang der Investition in eine PV-Anlage gefördert. Eine gesonderte Förderung für Stromspeicher wird in absehbarer Zeit erwartet.

·         Stromspeicher: 200 Euro/kWh

Für PV-Anlagen, deren EigentümerInnen nicht vorsteuerabzugsberechtig sind, wird empfohlen, die Befreiung der Umsatzsteuer zu nutzen, was letztendlich einem Fördersatz von 20% bedeutet.

 

Sofern die Anlagen nicht einmalig investiv gefördert werden sollen, dann steht – wie auch im vergangenen Jahr – die so genannte Marktprämie zur Verfügung. Hier ist ein Bieterverfahren für PV-Anlagen vorgesehen. Als höchster anzulegender Wert Marktprämie kann 8,98 Cent/kWh für 2024 und 2025 geboten werden. Grundsätzlich ist die Marktprämie als garantierter Förderbetrag zu verstehen, der als Ausgleich zum Marktpreis wirkt. 

 

Einreichtermine Marktprämie

·  14.05.2024

·  09.07.2024

·  24.09.2024

·  10.12.2024

·  10.02.2025

·  22.04.2025

·  22.07.2025

·  07.10.2025

18.03.2024