PV-Anlagen werden von der Mehrwertsteuer befreit!

AI-generiertes Bild von einem Balkonkraftwerk

Ab 01.01.2024 entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage.  Die neue Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Größere Anlagen werden weiterhin über Förderungen unterstützt. Nähere Details dazu liegen noch nicht vor.

Die bislang bei Fördercalls eingereichten PV-Anlagen werden über die Förderung abrechnet und die Förderung ausbezahlt. Für Anlagen, die im Jahr 2024 gekauft werden, gilt die Befreiung der 20% Mehrwertsteuer und macht somit die Anlagen deutlich billiger. Beim Kauf einer PV-Anlage sind Speichersysteme ebenfalls bei der Förderung inbegriffen!

Daher gilt es mit der neuen indirekten Förderung nun kritisch die Rechnungen für PV-Anlagen zu prüfen, dass diese ohne Mehrwertsteuer verrechnet werden bzw. der Kostenvorteil gegenüber den aktuellen Angeboten ca. 20% entspricht!!

Nähere Informationen und Beispielrechnungen finden Sie unter:

https://www.energie-noe.at/umsatzsteuer-aus-fuer-pv-anlagen

13.11.2023