Förderaufruf

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Projekteinreichungen

Die Region Elsbeere Wienerwald ist nach einem langen Strategieentwicklungs- Prozess seit 20. Juni 2023 wieder als LEADER-Region zur Förderung der ländlichen Entwicklung anerkannt. Dies impliziert, dass bis 2027 EU-Fördergelder in die Region fließen (2,3 Mio Euro stehen für die gesamte Förderperiode der Region zur Verfügung), die anhand von thematischen sowie offenen Förderaufrufen (=Fördercalls) verteilt werden. Inhaltliche Basis stelle die neue regionale Entwicklungsstrategie* dar.

Die Einreichung von Projekten ist nur im Rahmen von Förderaufrufen möglich. Pro Jahr wird es laufend themenoffene sowie themengebundene Förderaufrufe geben. Diese werden über die digitale Förderplattform (DFP) der AMA veröffentlicht und auch regional bekannt gemacht. Die thematischen Calls werden v.a. zu den in der Generalversammlung festgelegten Fokusthemen (in Anlehnung an die in der Strategie festgelegten Schwerpunkte) ausgerufen. Jeder Call wird hinsichtlich Einreichkriterien und verfügbaren Fördermitteln vom Vorstand definiert.

Jedem Förderaufruf folgt eine Projektauswahlgremiumssitzung, wo die eingereichten Projekte bewertet und freigegeben werden. 

Aktuelle Förderaufrufe

Ab 20.März 2025 bis 19.Mai 2025 sind drei Förderaufrufe geöffnet

Als ersten Schritt werden interessierte Förderwerber gebeten mit dem LEADER-Management Kontakt aufzunehmen (Bitte übermitteln Sie dazu vorab gerne per Mail diese ausgefüllte Projektbeschreibung an office@elsbeere-wienerwald.at ). Es wird anhand dessen u.a. geprüft ob das angedachte Projekt zur regionalen Entwicklungsstragie* passt. 

Weitere Details zum Prozedere der Fördereinreichung finden Sie hierAußerdem ist zu beachten, dass für die Einreichung eine ID Austria unbedingt erforderlich ist!

Details zu den Förderaufrufen und zu den Fördersätzen sowie -voraussetzungen finden Sie im nachstehenden Drop-Down Menü:

Förderaufruf Digitalisierung LEADER-Region Elsbeere Wienerwald 

Themenoffener Förderaufruf LEADER-Region Elsbeere Wienerwald 

In diesem themenoffenen LEADER-Förderaufruf der Region Elsbeere Wienerwald stehen 350.000€ an Fördergeld zur Verfügung - Vereine, Gemeinden und Privatpersonen sollen bei der Umsetzung von Projekten zu verschiedensten Themen unterstützt werden. Besonders gesucht werden innovative und kooperative Projekte, wichtig ist dass sich die Projektinhalte in der regionalen Entwicklungsstrategie wieder finden. Vor allem bei Gemeinwohl Projekten können nur gemeindeübergreifende Projekte oder jene mit innovativem Charakter gefördert werden. 

Interessierte werden gebeten vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (E-Mail an office@elsbeere-wienerwald.at oder sich direkt an GFin Christina Gassner unter 0664/8158433 wenden.)

Förderfähig sind nur Projekte, die der regionalen Entwicklungsstrategie Elsbeere Wienerwald entsprechen. Die Förderung soll dazu beitragen, die in den vier Aktionsfeldern festgelegten Ziele zu erreichen. Diese sind:

 

Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung

Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe

Aktionsfeld 3: Stärkung des Gemeinwohls

Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Klimawandelanpassung

 

Weitere Details sind auf der Regionshomepage in der regionalen Entwicklungsstrategie nachzulesen ebenso zu Fördervoraussetzungen, Fördersätzen, etc.: www.elsbeere-wienerwald.at

Der Förderaufruf läuft vom 20.03. bis zum 19.05.2025, eine Projekteinreichung muss rechtzeitig vor Projektstart durchgeführt werden. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 10.06.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung.

 

Direkt zur digitalen Förderplattform und zur digitalen Fördereinreichung gelangen Sie  hier: Förderaufruf AMA

Außerdem Das Wichtigste im Überblick | AMA - AgrarMarkt Austria 


Der Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter,  einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

Förderaufruf Rast- und Ruheplätze an Rad-und Wanderwegen

Die Gemeinden und Vereine der Region Elsbeere Wienerwald sind eingeladen, zur nachhaltigen Entwicklung und Aufwertung der Wander- und Radwege beizutragen. Im Rahmen dieses Förderaufrufs mit einem Förderbudget von 50.000€ werden Maßnahmen zur Errichtung oder Verbesserung von Rast- und Ruheplätzen entlang bestehender Rad- und Wanderwege finanziell unterstützt. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende, Wanderer und Radfahrer zu verbessern und die Region als attraktive Freizeit- und Erholungslandschaft weiterzuentwickeln.

Förderfähige Elemente eines Rastplatzes: 

  • Errichtung von Sitzgruppen
  • Beschattung / Überdachung zur Verbesserung des Komforts
  • Einrichtung von Fahrrad- bzw. MTB-Abstellmöglichkeiten (wenn entlang von Radwegen)
  • Anbringung von Infotafeln mit regionalen Informationen und Wegbeschreibungen
  • Installation von Trinkbrunnen zur Wasserversorgung

Förderbedingungen:

  • Die Rast- und Ruheplätze müssen sich entlang bestehender Rad- und Wanderwege befinden, die im aktuellen Projekt „Wander- und Radoffensive Elsbeere Wienerwald“ mit aufgenommen wurden.
  • Eine öffentliche Zugänglichkeit der Rastplätze muss gewährleistet sein.

Zielgruppe: Gemeinden und Vereine der Region Elsbeere Wienerwald, die zur Aufwertung der Rad-und Wanderwege beitragen möchten.

Der Förderaufruf läuft vom 20.03.-19.05.2025. Die Projektauswahlsitzung für alle eingereichten Projekte findet am 10.Juni.2025 statt, dieses Datum gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung.

Interessierte werden gebeten vor Projekteinreichung mit dem LEADER-Büro in Kontakt zu treten (E-Mail an office@elsbeere-wienerwald.at oder sich direkt an GFin Christina Gassner unter 0664/8158404 wenden.)

Förderfähig sind nur Projekte, die der regionalen Entwicklungsstrategie Elsbeere Wienerwald entsprechen.

Direkt zum Förderaufruf gelangen Sie HIER.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, Fördersätzen, etc. finden Sie unter www.elsbeere-wienerwald.at

Fördereinreichung - von der Idee zum Projekt

Fördervoraussetzungen

Fördervoraussetzungen: 

  • Als förderwerbende Person gelten: Gemeinden, Vereine, Unternehmen, ARGE, Privatpersonen, etc.
  • Das Gesamt-Projektvolumen muss min. 5.000€ beantragen, darunter besteht keine Förderwürdigkeit
  • Bei direkt einkommensschaffenden Projekten wird die max. Fördersumme auf 50.000€ festgelegt. Der Fördersatz liegt in dieser Kategorie bei 40%, demnach sind maximal Projektkosten von EUR          125.000,- förderbar. Bei allen anderen Projekten liegt die maximale Fördersumme bei 200.000€.
  • Rechnungen sind erst ab 100 € förderbar 
  • Die Fördereinreichung wird ausschließlich digital durchgeführt – Handy-Signatur bzw. ID Austria erforderlich
  • Erforderliche Kostenplausibilisierung: 
    • bis 1.000 € ist kein Offert notwendig, 
    • bis 5000€ ein Offert, 
    • bis 10.000 € 2 Offerte, 
    • ab 10.000 € 3 Offerte vorzulegen
  • Für Vereine sind Vorschusszahlung beantragbar: nach Genehmigung, bis 50% der Kosten
  • LEADER-geförderte Veranstaltungen müssen in den AMA-Veranstaltungskalender gemeldet werden 
  • Förderhöhe: Je nach Projekttyp werden unterschiedliche Fördersätze durch das Projektauswahlgremium(40% - 80%) vergeben. Pro Projekt wird ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenarten angewendet: Fördertaabelle
  • Zusätzlich zum Basis-Fördersatz ist bei einigen Maßnahmen bei Erfüllung von einem Zusatzkriterium ein entsprechender Zuschlag möglich. Projekte, die entweder 
    • mindestens 7 von 13 Gemeinden der Region direkt betreffen (z.B. eine Vernetzungsplattform für Regionale Produkte, touristisches Projekt) oder 
    • den Aufbau einer langfristigen/Stärkung einer bestehenden Kooperation[1] bedingen erhalten einen Bonus von 10 % und können den Fördersatz somit von 60 bzw.70 % auf 70 bzw. 80% steigern.

Bei Fragen jeglicher Art bzw. als Erstkontakt-Anlaufstelle freut sich das LEADER-Management auf Kontaktaufnahme!


*Hinweis: Im Zuge einer Änderung im Juni 2024 wurde die maximale Förderhöhe in der Förderkategorie A (direkt wertschöpfende / einkommensschaffende Manßnahmen) auf 50.000€ reduziert. Der Fördersatz liegt hier bei 40%, demnach sind maximal Projektkosten von EUR 125.000,- förderbar.