Neue Förderprogramme ab 03.07.2024

Darstellung Münzen und kleines Hausmodell

Die neuen Förderprogramme starten am 03.07.2024 und bieten Förderungen bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten für gebäudebezogene Maßnahmen zur Endenergieeinsparung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Sportvereine, Sportstättenbetreiber und Kommunen, deren Gebäude überwiegend für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Anerkannte Rettungsorganisationen und entsprechende Einrichtungen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Förderfähige Maßnahmen umfassen thermische Gebäudesanierungen, energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, Energiesparmaßnahmen sowie energieeffiziente Kühlung. Auch Planung und Montage dieser Maßnahmen sind förderungsfähig.

Für Sportstätten steht ein Gesamtbudget von 56 Millionen Euro bis 2030 zur Verfügung, mit einer maximalen Förderung von 2,2 Millionen Euro pro Projekt. Voraussetzungen sind die überwiegende Nutzung als Sportstätte und eine Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro. Für Rettungsorganisationen gibt es ein Gesamtbudget von 50 Millionen Euro bis 2030, mit einer maximalen Förderung von 4,5 Millionen Euro pro Projekt. Voraussetzungen sind die überwiegende Nutzung für Rettungsdienstleistungen und eine Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro.

https://www.umweltfoerderung.at/aktuelles/detail/neu-foerderungsangebot-energieeffiziente-sportstaetten-und-rettungsorganisationen-bis-zu-50-foerderung 

08.07.2024