Neues Elektrizitätsgesetz ab 1.10.

Ein Haus mit Solarpaneelen und einem Schild

Neues Elektrizitätsgesetz ab 1. Oktober: Strom gemeinsam nutzen wird noch einfacher

Mit 1. Oktober 2026 treten wesentliche neue Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) in Kraft. Für Haushalte entstehen damit zusätzliche Möglichkeiten, erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen. Für die Energiegemeinschaft Elsbeere Wienerwald ist das ein wichtiger nächster Schritt: Regionale Stromerzeugung, Energiegemeinschaften und ein möglichst intelligenter Stromverbrauch wachsen noch stärker zusammen.

Wer heute Mitglied der Energiegemeinschaft Elsbeere Wienerwald ist, nutzt bereits eine der interessantesten Möglichkeiten des österreichischen Strommarktes: Ein Teil des eigenen Stromverbrauchs kann direkt mit erneuerbarer Energie aus unserer Region abgedeckt werden.

Das Besondere daran: Die Energiegemeinschaft ersetzt den bisherigen Stromlieferanten nicht, sondern ergänzt ihn. Für jene Viertelstunden, in denen Strom innerhalb der Energiegemeinschaft zur Verfügung steht, kann dieser über die EEG bezogen werden. Nur der darüber hinaus notwendige Strom kommt weiterhin vom klassischen Energieversorger.

Genau dieses Zusammenspiel bietet privaten Haushalten interessante Möglichkeiten, ihre Stromrechnung zu optimieren.

Was ändert sich mit 1. Oktober 2026?

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz fasst die unterschiedlichen Formen des gemeinsamen Stromverbrauchs unter dem Begriff „gemeinsame Energienutzung“ zusammen. Bestehende Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wie die EEG Elsbeere Wienerwald bleiben bestehen und werden mit 1. Oktober in den neuen Rechtsrahmen übergeführt.

Neu hinzu kommen insbesondere zwei Modelle:

Peer-to-Peer – Strom direkt miteinander teilen

Künftig können zwei oder mehrere Personen erneuerbaren Strom direkt auf Basis eines Vertrages miteinander teilen. Dafür muss nicht eigens ein Verein oder eine Genossenschaft gegründet werden.

Ein einfaches Beispiel: Eine Person besitzt eine größere Photovoltaikanlage und möchte den Überschuss mit Angehörigen, Nachbarn oder anderen Personen teilen. Ein solcher Stromaustausch kann künftig über einen sogenannten Peer-to-Peer-Vertrag organisiert werden.

Peer-to-Peer-Verträge sind grundsätzlich österreichweit möglich. Befinden sich Erzeuger und Verbraucher im sogenannten Nahebereich des Stromnetzes, können auch hier reduzierte Netzentgelte zur Anwendung kommen.

Eigenen PV-Strom an einem zweiten Standort nutzen

Besonders interessant für private Haushalte ist die neue sogenannte Eigenversorgungsanlage.

Wer beispielsweise auf seinem Wohnhaus eine Photovoltaikanlage betreibt, kann den dort produzierten Strom künftig auch an einem anderen eigenen Standort nutzen – etwa in einer Zweitwohnung oder einem anderen Gebäude. Dabei darf sogar das öffentliche Stromnetz zwischen den beiden Standorten verwendet werden.

Eine eigene Energiegemeinschaft oder eine zweite beteiligte Person ist dafür nicht notwendig.

Warum bleibt die EEG Elsbeere Wienerwald trotzdem besonders interessant?

Die neuen Möglichkeiten ergänzen Energiegemeinschaften – sie ersetzen sie nicht.

Für private Haushalte bietet die Teilnahme an einer regionalen EEG weiterhin wesentliche Vorteile. Wird Strom innerhalb eines lokalen oder regionalen Nahebereichs gemeinsam genutzt, gelten reduzierte Netzentgelte. Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften kommen darüber hinaus besondere gesetzliche Begünstigungen hinzu: Der Entfall der Elektrizitätsabgabe sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrages bleibt weiterhin den EEGs vorbehalten.

Gerade deshalb sehen wir die neuen Peer-to-Peer-Möglichkeiten weniger als Konkurrenz zur Energiegemeinschaft, sondern vielmehr als zusätzliche Bausteine eines künftig wesentlich flexibleren Stromsystems.

In der Region Elsbeere Wienerwald verfolgen wir dabei ein klares Ziel:

Möglichst viel regional erzeugten Strom auch tatsächlich in unserer Region zu verbrauchen.

Dabei geht es längst nicht mehr ausschließlich um Photovoltaik. In unseren Energiegemeinschaften kann regionale Energie aus unterschiedlichen erneuerbaren Quellen zusammengeführt werden. Gerade die Kombination von Photovoltaik mit Wind- und Wasserkraft hilft dabei, über deutlich mehr Stunden des Jahres regionalen Strom zur Verfügung zu stellen.

So können Haushalte ihre Stromrechnung optimieren

Mitglied einer Energiegemeinschaft zu sein ist der erste Schritt. Noch interessanter wird es, wenn der eigene Stromverbrauch zunehmend an die regionale Erzeugung angepasst wird.

Waschmaschine, Geschirrspüler, Warmwasserbereitung, Wärmepumpe oder Elektroauto müssen nicht immer genau dann Strom verbrauchen, wenn sie eingeschaltet werden. Viele Verbrauchsvorgänge lassen sich innerhalb einiger Stunden verschieben.

Steht beispielsweise gerade viel günstiger regionaler Strom aus Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft zur Verfügung, können diese Geräte verstärkt zu diesen Zeiten betrieben werden.

Damit verändert sich die bisherige Logik des Stromverbrauchs:

Nicht nur Strom sparen wird wichtig – sondern Strom möglichst dann verbrauchen, wenn erneuerbare Energie verfügbar ist.

Gerade Elektroautos, Wärmepumpen und künftig auch Batteriespeicher eröffnen dafür große Möglichkeiten.

Die Energiegemeinschaft wird zur zweiten Ebene Ihrer Stromversorgung

Für Haushalte lohnt sich daher auch ein neuer Blick auf die eigene Stromrechnung.

Der klassische Energieversorger muss weiterhin vorhanden sein. Er stellt jene Energie bereit, die gerade nicht aus der Energiegemeinschaft oder aus der eigenen PV-Anlage zur Verfügung steht. Das ElWG hält ausdrücklich fest, dass aktive Kundinnen und Kunden weiterhin einen bestehenden Stromliefervertrag und einen Netzvertrag benötigen.

Für Mitglieder der EEG Elsbeere Wienerwald bedeutet das:

1. Eigene PV-Anlage nutzen:
Direktverbrauch vom eigenen Dach bleibt in der Regel die erste und wirtschaftlich interessanteste Stufe.

2. Regionalen Strom über die EEG beziehen:
Kann der eigene Bedarf nicht durch die eigene Anlage gedeckt werden, kommt möglichst viel Energie aus der Energiegemeinschaft.

3. Reststrom über den Energieversorger beziehen:
Nur die verbleibende Strommenge muss über den klassischen Lieferanten beschafft werden.

Dadurch wird der Stromliefervertrag zunehmend nur mehr ein Teil der persönlichen Stromversorgung.

Neue Chancen für Haushalte mit mehreren Gebäuden

Das ElWG schafft auch interessante Kombinationsmöglichkeiten.

Ein Haushalt könnte künftig beispielsweise seine eigene PV-Anlage nutzen, einen zweiten eigenen Standort über eine Eigenversorgungsanlage mitversorgen und gleichzeitig Mitglied der EEG Elsbeere Wienerwald sein.

Damit entwickelt sich das Stromsystem Schritt für Schritt weg von einem einfachen Verhältnis zwischen „Stromlieferant und Kunde“ hin zu einem flexibleren System, in dem Haushalte selbst erzeugen, speichern, teilen und regionale Energie beziehen können.

Elsbeere Wienerwald: Regionale Energie bestmöglich nutzen

Für die KEM und die Energiegemeinschaft Elsbeere Wienerwald bestätigen die Neuerungen des ElWG den eingeschlagenen Weg.

Unsere Energiegemeinschaft soll künftig weit mehr sein als eine Möglichkeit, Strom abzurechnen. Wir wollen regionale Erzeugung und regionalen Verbrauch möglichst intelligent miteinander verbinden.

Dazu gehören Photovoltaikanlagen ebenso wie Wind- und Wasserkraft, Batteriespeicher, Wärmepumpen und die Elektromobilität.

Unser Ziel ist einfach:

Regional erzeugte Energie soll möglichst regional genutzt werden – und die Menschen in der Region sollen wirtschaftlich davon profitieren.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz schafft dafür weitere Möglichkeiten. In den kommenden Monaten werden wir laufend darüber informieren, welche davon wir für die Mitglieder der Energiegemeinschaft Elsbeere Wienerwald konkret nutzbar machen können.

Wichtig für bestehende Mitglieder: Die EEG Elsbeere Wienerwald bleibt bestehen. Die neuen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Gleichzeitig weist die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften darauf hin, dass einzelne Marktprozesse und die praktische Umsetzung durch die Netzbetreiber derzeit noch in Ausarbeitung sind.

Unser Tipp für Haushalte: Wer seine Stromkosten optimieren möchte, sollte künftig drei Dinge gemeinsam betrachten: den eigenen PV-Strom, den Strombezug über die Energiegemeinschaft und den verbleibenden Stromliefervertrag. Je mehr Verbrauch wir in Zeiten regionaler Stromerzeugung verschieben können, desto besser können wir die Vorteile der Energiegemeinschaft nutzen.

Quellen: Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften / Klima- und Energiefonds; KOMMUNAL; Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), insbesondere §§ 65–72.

04.09.2026