Förderleitfaden – 8 Schritte zu einem erfolgreichen Förderprojekt
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1. Von der Idee zum Projekt
Als ersten Schritt bei der Frage ob dein Projekt förderbar ist, muss überprüft werden ob die Idee inhaltlich in eines der 4 regionalen Aktionsfelder passt. Diese sind ab 2023:
- Steigerung der regionalen Wertschöpfung
- Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürliche Ressourcen und des kulturellen Erbes
- Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Wir empfehlen zur Klärung dieser Frage, gleich zu Beginn deiner Projektidee mit dem LEADER-Management in Kontakt zu treten.
Unterstützung kann hier auch die regionale Entwicklungsstrategie* bieten. Gerne zu Beginn die Projektbeschreibung ausfüllen und an office@elsbeere-wienerwald.at übermitteln, wir setzen uns dann mit euch in Verbindung oder vereinbare gleich zu Beginn einen persönlichen Beratungstermin!
2. Erstgespräch mit dem LEADER-Management
In einem ersten Gespräch klären wir, ob deine Idee zu unserer Regionalen Entwicklungsstrategie* passt und welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit das Projekt LEADER-tauglich wird.
Das LEADER-Management steht interessierten Projektträgerinnen und Projektträgern laufend beratend bei der Projektvorbereitung zur Seite, wobei in der aktuellen Förderperiode auf Fördercalls (=Förderaufrufe) Rücksicht zu nehmen ist.
3. Thematische und offene Förderaufrufe laut Veröffentlichung in der digitalen Förderplattform (DFP)
Die Einreichung von Projekten ist ab Juli 2023 nur mehr im Rahmen von Förderaufrufen(=Calls) möglich.
Die Region wird regelmäßig sowohl thematische als auch offene Calls ausrufen, welche über eine digitale Förderplattform ( DFP) der AMA veröffentlicht werden. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit werden diese auch regional bekannt gemacht. Die thematischen Calls werden v.a. zu den in der Generalversammlung festgelegten Fokusthemen ausgerufen und für eine vorab definierte Zeitspanne (von mindestens 8 Wochen) offen gehalten. Informationen zu gerade geöffneten Förderaufrufen findest du hier!
4. Projekteinreichung über die Förderdatenbank durch den Projektanten
Sobald ein Förderaufruf geöffnet ist, kann mit der Antragstellung begonnen werden: Diese wird ausschließlich nur mehr über die digitale Förderplattform ( DFP) online durchgeführt. (Bitte stimme dich dazu aber vorab mit dem LEADER-Management ab). In jedem Fall ist von der förderwerbenden Person eine Handy-Signatur oder ID Austria sowie eine Betriebs- oder Klientennummer der AMA erforderlich ( für nicht land-und forstwirtschaftliche Kunden gibt es die Möglichkeit einer Online-Erstregistrierung zum Erhalt einer Klientennummer). Bitte beantrage diese zeitgerecht, falls du noch keine besitzt! Es besteht auch die Möglichkeit bei Bedarf eine Vertretungsbefugnis zu erwirken, nähere Informationen dazu hier.
Um den Einstieg in die DFP zu erleichtern wurde ein Unterstützungsleitfaden verfasst. Gerne durchblättern.
Nach Einstieg in die DFP sind verschiedene Informationen einzutragen:
- einerseits zur förderwerbenden Person (Förderwerberdaten / Unternehmensdaten, Bankverbindung, etc.) und
- andererseits Details zum einzureichenden Projekt (Durchführungszeitraum, Kurzbeschreibung des Projekts, Projektausgangslagen, Ziele). Außerdem können projektspezifische Unterlagen hochgeladen werden (zB Pläne, Vorstudien, Bewilligungen, Pachtverträge, etc.). Der Fördergegenstand muss im Anschluss ausgewählt werden (=LES-Umsetzung auf lokaler Ebene), Fördersatz (nähere Informationen dazu beim LEADER-Management) sowie der Projektinhalt in Arbeitspaketen beschrieben werden. Jedes Arbeitspaket kann in mehrere Aktivitäten unterteilt werden, jede dieser Aktivitäten soll mit Kosten hinterlegt werden. (Kosten ab1.000€ müssen mit einer Kostenbegründung hinterlegt werden (zB.: Referenzkosten, unverbindliche Preisauskünfte - bis 5.000€ 1 Offert, bis 10.000€ 2 Offerte, > 10.000€ 3 Offerte).
Die Inhalte decken sich mit denen in der Projektbeschreibung, die du oben unter Schritt 1 herunterladen kannst.
Die gesamten Inhalte kann die förderwerbende Person selbstständig oder aber auch mit Unterstützung durch das LEADER-Management in die Datenbank eintragen. Wir unterstützen gerne!
Wurden diese Informationen in die Dfp eingepflegt, kann das Projekt in der an den Förderaufruf anschließende PAG–Sitzung (Projektauswahlgremium) behandelt werden.
5. Projektauswahl – Zustimmung im PAG
Alle in der Dfp eingereichten Projekte werden im Zuge von PAG-Sitzungen im Anschluss an den Förderaufruf diskutiert und bewertet. Es findet jeweils nur eine PAG- Sitzung - immer im Anschluss an einen Förderaufruf - statt. Dabei werden alle eingereichten Projekte gleichzeitig behandelt.
Die Vorgehensweise der Projektauswahl ist im LEADER Ansatz einzigartig: regionale Bevölkerung wird nämlich zur Auswahl der Projekte herangezogen. Erst wenn dieses Gremium - das zur Hälfte aus Zivilbevölkerung besteht - dem Projekt zustimmt, kann es zur Weitergabe an die zuständige Landesstelle freigegeben werden. Das Gremium ist für eine objektive Auswahl der Projekte verantwortlich. Mittels eines Bewertungsbogens bewerten die Mitglieder des Projektauswahlgremiums jeden einzelnen Projektantrag und entscheiden über dessen Förderwürdigkeit und dessen Förderhöhe. Das PAG wird vom Obmann/Obfrau einberufen, der/die auch die Sitzung leitet. Die Sitzungstermine orientieren sich an den Einreichterminen für die Projekte bzw. Zeiträume der Calls.
Die Termine für die PAG Sitzungen erfährst du im Regionsbüro.
6. Die Förderstelle ist am Zug
Die vom PAG durchgeführten Beschlüsse werden vom LAG-Management in die digitale Förderplattform eingetragen und das Projekt zur Förderstelle zur Genehmigung weitergegeben.
Das Datum der PAG Sitzung gilt als Stichtag für die Kostenanerkennung . Dies ist auch gleichzeitig der Zeitpunkt, zu dem das Projekt gestartet werden kann. Die Förderstelle prüft und bearbeitet dann den Antrag, kontrolliert ob alle notwendigen Offerte vorhanden sind, ob es rechtliche Vorbehalte gegen das Projekt gibt, ob der Fördersatz richtig gewählt wurde und stellt eventuell Nachforderung von Unterlagen an. Im Besten Fall übermittelt die Förderstelle möglichst rasch das Genehmigungsschreiben.
7. Los Geht’s mit der Projektumsetzung
Das Genehmigungsschreiben ist eingetroffen - Aber Achtung! Eine Genehmigung ist noch keine Garantie für eine Auszahlung der Förderung. Dies hängt von der möglichst beschreibungsgetreuen Umsetzung des Projektes ab und der Erreichung der Projektziele. Wenn du allerdings dein Projekt gemäß deiner Projektbeschreibung und deines Projektzeitplans durchführst, eine korrekte Rechnungslegung- und Zahlung sowie die Publizitätsvorschriften beachtest, sollte einer erfolgreichen Projektabrechnung nichts im Wege stehen.
8. Projektabschuss
Erst wenn du mittels eines Endberichts vorlegen kannst, dass deine Projektziele erfüllt wurden, kann die zugesprochene Förderung ausbezahlt werden. In der Regel sind die gesamten Projektkosten vorzufinanzieren - Vereine können aber ab heuer eine Vorschusszahlung in Höhe von max. 50% beantragen.
Die Abrechnung wird mittels eines Zahlungsantrages abgeschlossen, der erneut in der dfp digital einzutragen ist. Weitere Informationen erhältst du im Regionsbüro– genauso wie regelmäßige Unterstützung während des gesamten Projektablaufs!
*Aktueller Hinweis: Im Zuge einer Änderung im Juni 2024 wurde die maximale Förderhöhe in der Förderkategorie A (direkt wertschöpfende / einkommensschaffende Manßnahmen) auf 50.000€ reduziert. Der Fördersatz liegt hier bei 40%, demnach sind maximal Projektkosten von EUR 125.000,- förderbar.