Mit 14.03.2024 wurde die EAG-Verordnung veröffentlicht, in der die neuen Termine für die Fördereinreichung, sowie auch die Förderhöhen für PV-Anlagen bekannt gegeben werden.
Die klassische einmalige Investitionsförderung für PV-Anlagen wird für folgende Zeitspannen geöffnet:
· 12.06.2024 - 26.06.2024
· 07.10.2024 - 21.10.2024
Bei diesen Terminen werden wieder – wie in der Vergangenheit – in Kategorien die Anlagen eingestuft. Dementsprechend kann pro kWp ein Förderangebot abgegeben werden:
· Kat. A: 195 Euro/kWp
· Kat. B: 185 Eruo/kWp
· Kat. C: 150 Euro/kWp
· Kat. D: 140 Euro/kWp
Die Stromspeicher werden nur im Zusammenhang der Investition in eine PV-Anlage gefördert. Eine gesonderte Förderung für Stromspeicher wird in absehbarer Zeit erwartet.
· Stromspeicher: 200 Euro/kWh
Für PV-Anlagen, deren EigentümerInnen nicht vorsteuerabzugsberechtig sind, wird empfohlen, die Befreiung der Umsatzsteuer zu nutzen, was letztendlich einem Fördersatz von 20% bedeutet.
Sofern die Anlagen nicht einmalig investiv gefördert werden sollen, dann steht – wie auch im vergangenen Jahr – die so genannte Marktprämie zur Verfügung. Hier ist ein Bieterverfahren für PV-Anlagen vorgesehen. Als höchster anzulegender Wert Marktprämie kann 8,98 Cent/kWh für 2024 und 2025 geboten werden. Grundsätzlich ist die Marktprämie als garantierter Förderbetrag zu verstehen, der als Ausgleich zum Marktpreis wirkt.
Einreichtermine Marktprämie
· 14.05.2024
· 09.07.2024
· 24.09.2024
· 10.12.2024
· 10.02.2025
· 22.04.2025
· 22.07.2025
· 07.10.2025